Neben den Kammerrechnungen (ab 1318) und den Steuerbüchern (ab 1368) sind die Ratsprotokolle (ab 1459) einer der zentralen historischen Bestände im Stadtarchiv München. Sie geben genaue Auskunft über die personelle Zusammensetzung der kommunalen Entscheidungsgremien und die von ihnen zu regelnden Angelegenheiten der Münchner Stadtgesellschaft.
Dr. Helmuth Stahleder, ehemaliger stellvertretender Leiter des Stadtarchivs München, transkribierte die frühen Bände und erschloss sie durch Personen-, Ortsnamen- und Sachregister sowie ausführliche Kommentierungen.
Die Entwicklung des Münchener Inneren und Äußeren Rats
Lag die Stadtgewalt ursprünglich in den Händen stadtherrlicher Dienstleute, also eines herzoglichen Richters, Zöllners, Münzer etc., so übertrug Herzog Ludwig der Strenge die Stadtverwaltung einem stadtbürgerlichen Gremium, das 1286 erstmals schriftlich in Erscheinung trat. Mitglieder waren ausschließlich hochvermögende Bürger. 1294 erließ Herzog Rudolf I. ein erstes Stadtrecht, das eine eindeutige Mitbestimmung des 12-köpfigen Rats (Satzungs-, Ordnung- und Gerichtsgewalt) zuließ.
1318 trat zu diesem Gremium, das nun als Innerer Rat bezeichnet wurde, ein 24-köpfiger Äußerer Rat. Ihm gehörten Bürger der aufsteigenden Mittelschicht und Zunfthandwerker an. Da die Tätigkeit im Rat zeitaufwendig und bis Ende des 16. Jahrhunderts ehrenamtlich war, konnten sich allerdings auch dort nur vermögendere Bürgern eine Mitarbeit erlauben.
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